Skaten, rollern, radeln!? #2

06.04.2018

Skaten, rollern, radeln!? #2

 

FAHRRÄDER

 

Für erwachsene Radfahrer ist der Gehweg eigentlich tabu. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. beim Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Ein Miteinander von Fußgängern und Radfahrern ordnet auch das runde, blau-weiße Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an. Außerdem dürfen Aufsichtspersonen Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Kinder in dieser Altersgruppe können zwischen Fuß- und Radweg wählen, wenn letzterer baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Für ältere Kinder gelten die Regeln für Erwachsene. Ausnahme: Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie auch noch auf dem Gehweg fahren.

 

Quelle: ADAC motorwelt 4/2018

 

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