Skaten, rollern, radeln!? #8

12.04.2018

Skaten, rollern, radeln!? #8

 

SEGWAY

 

Segway-Fahrer müssen Radwege nutzen, wenn keine vorhanden sind, die Fahrbahn. Für Segway-Touren können Kommunen Ausnahmen erlauben, etwa für eine Fahrt durch die Fußgängerzone. Segways gelten als Mobilitätshilfen und müssen Auflagen erfüllen, z.B. hinsichtlich Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichen. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Voraussetzung für die Fahrer: Mindestalter 15 Jahre und eine Mofaprüfbescheinigung.

 

Quelle: ADAC motorwelt 4/2018

 

Bild zur Meldung: Segway