Skaten, rollern, radeln!? #4
08.04.2018
Skaten, rollern, radeln!? #4
INLINESKATES
Inlineskater gelten rechtlich als Fußgänger. Das heißt, sie müssen den Gehweg benutzen und dort ihre Geschwindigkeit anpassen. Gibt es keinen, müssen sie innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand, außerorts links fahren. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskater frei“ kann die Nutzung des Radwegs erlaubt werden. Bei organisierten Veranstaltungen, z.B. Blade-Nights, dürfen Inlineskater Radwege und Straßen benutzen, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt.
Quelle: ADAC motorwelt 4/2018
Bild zur Meldung: Inlineskates