Skaten, rollern, radeln!? #5
SKATEBOARD/WAVEBOARD
Die beliebten Bretter mit Rollen gelten als „besondere Fortbewegungsmittel“ (§ 24 StVO) und sind auf dem Gehweg und in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt.
Quelle: ADAC motorwelt 4/2018
Bild zur Meldung: Skateboard/Waveboard