Skaten, rollern, radeln!? #5

09.04.2018

Skaten, rollern, radeln!? #5

 

SKATEBOARD/WAVEBOARD

 

Die beliebten Bretter mit Rollen gelten als „besondere Fortbewegungsmittel“ (§ 24 StVO) und sind auf dem Gehweg und in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt.

 

Quelle: ADAC motorwelt 4/2018

 

Bild zur Meldung: Skateboard/Waveboard